Der Austausch alter Fenster ist teuer – doch nicht jede Sanierung muss über Förderprogramme wie KfW oder BAFA laufen. Für viele Eigentümer ist der Steuerbonus nach §35c Einkommensteuergesetz eine einfache Alternative.
Mit ihm lassen sich energetische Sanierungsmaßnahmen – darunter auch neue Fenster – direkt von der Steuer absetzen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
- wie der Steuerbonus §35c funktioniert
- ob Fenster steuerlich absetzbar sind
- wie hoch die Steuerersparnis ausfallen kann
- wann §35c sinnvoller ist als Förderprogramme
Was ist der Steuerbonus nach §35c EStG?
Der Steuerbonus nach §35c EStG ermöglicht es Eigentümern, energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen – ohne Förderantrag bei KfW oder BAFA.
Statt eines Zuschusses wird die Steuerlast über drei Jahre verteilt reduziert.
Grundprinzip:
- 20 % der Sanierungskosten steuerlich absetzbar
- maximal 40.000 € pro Wohngebäude
- Verteilung über 3 Jahre
Sind neue Fenster über §35c steuerlich absetzbar?
Ja – der Austausch alter Fenster kann unter den Steuerbonus §35c fallen, wenn er der energetischen Verbesserung dient.
Dazu zählen unter anderem:
- Fenster mit verbesserten Wärmedämmwerten
- fachgerechter Einbau
- Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum
Welche Kosten beim Fenstertausch realistisch sind, erfahren Sie hier: Fenster austauschen – Kosten realistisch einschätzen
Wie hoch ist die Steuerersparnis?
Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt:
- Jahr 1: 7 % der Kosten (max. 14.000 €)
- Jahr 2: 7 % der Kosten (max. 14.000 €)
- Jahr 3: 6 % der Kosten (max. 12.000 €)
Voraussetzung ist, dass die Steuerlast entsprechend hoch ist – denn §35c mindert nur die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer.
§35c oder Förderung – was ist besser?
Ob Steuerbonus oder Förderung sinnvoller ist, hängt vom individuellen Fall ab.
Der Steuerbonus §35c eignet sich besonders, wenn:
- keine Förderanträge gestellt wurden
- die Maßnahme bereits begonnen hat
- weniger Bürokratie gewünscht ist
Förderprogramme sind hingegen oft sinnvoll bei größeren Sanierungen. Einen Überblick finden Sie hier: Fenster Förderung 2026 – KfW & BAFA verständlich erklärt
Welche Voraussetzungen gelten für §35c?
- Wohngebäude älter als 10 Jahre
- selbstgenutztes Eigentum
- fachgerechte Ausführung
- Rechnung und Zahlungsnachweis erforderlich
Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Eigenleistungen sind nicht begünstigt.
Kurzfazit: Steuerbonus §35c für Fenster
Der Steuerbonus §35c ist eine unkomplizierte Alternative zu Förderprogrammen. Besonders bei einzelnen Maßnahmen wie dem Fenstertausch kann er attraktiv sein.
Entscheidend ist:
- die persönliche Steuerlast
- der Zeitpunkt der Maßnahme
- die Höhe der Sanierungskosten
Stand: Januar 2026
Häufige Fragen zum Steuerbonus §35c
Kann ich Fenster über §35c steuerlich absetzen?
Ja, der Fenstertausch kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn er der energetischen Sanierung dient und die Voraussetzungen erfüllt.
Kann ich §35c und Förderung kombinieren?
Nein. Der Steuerbonus §35c darf nicht mit staatlichen Förderprogrammen für dieselbe Maßnahme kombiniert werden.
Muss ich den Steuerbonus beantragen?
Nein. Der Steuerbonus wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht, nicht über einen Förderantrag.
Nächster sinnvoller Schritt:
Wenn Sie unsicher sind, ob Förderung oder Steuerbonus besser passt, kann eine unverbindliche Ersteinschätzung helfen.
Unabhängiger Ratgeber – keine Steuer- oder Förderberatung.